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Versammlung der Jagdgenossenschaft
■ Versammlung der Jagdgenossenschaft Schweppenhausen-Eckenroth
Am Donnerstag, den 20.03.2025 findet um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses Schweppenhausen eine nichtöffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Schweppenhausen-Eckenroth statt.
Zu dieser Versammlung werden alle Mitglieder des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Schweppenhausen-Eckenroth öffentlich eingeladen.
Tagesordnung
1. Feststellung der Anwesenden Mitglieder und der vertretenen Flächen
2. Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung des bestehenden Jagdpachtverhältnisses
3. Beratung und Beschlussfassung über Änderungsantrag an die Vereinbarung mit der Gemeinde Schweppenhausen
4. Beratung und Beschlussfassung über Vereinbarung zur Verwaltung der Angelegenheiten durch die Gemeinde Schweppenhausen
5. Beratung über die zwei sanierungsbedürftigen Brücken in der Gemarkung (an der Ölmühle und an der Papiermühle) und deren landwirtschaftliche Nutzung
6. Beratung über die Mittelverwendung aus der Wegebaukasse zum Radwegebau in 2023 und aktueller Kassenstand
7. Sonstiges
Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als 3 Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.
Auslegung des Grundflächenverzeichnisses
Das Gesamtverzeichnis der Mitglieder (Grundflächenverzeichnis) der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Schweppenhausen-Eckenroth liegt in der Zeit vom 24.02.2025 bis einschließlich 17.03.2025 beim Jagdvorsteher, Herrn Thorben Bosse, Hof Steyert, 55444 Schweppenhausen zur Einsichtnahme durch die Mitglieder öffentlich aus.
Wir gehen davon aus, dass die Mitglieder ihrer Verpflichtung gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft nachgekommen sind und alle Eigentumsveränderungen zwecks Berichtigung des Grundflächenverzeichnisses mitgeteilt haben.
Einsprüche sind in der Auslegungsfrist möglich. Das Verzeichnis gilt mit dem Ablauf dieser Frist, falls keine Einsprüche erhoben werden, als festgestellt.
55444 Schweppenhausen, den 14.02.2025
Thorben Bosse, Jagdvorsteher
Quelle: Mitteilungsblatt Wittich-Verlag
Detaillierte Informationen wie Beschlussvorlagen etc. zu dieser Sitzung gewünscht?
Siehe hierzu Rats- und Bürgerinfosystem